Die Wartung der Heizung liegt in der Verantwortung des Mieters

Sie wohnen zur Miete und fragen sich, ob die Wartung Ihrer Heizung in Ihrer Verantwortung liegt? Im Allgemeinen ist dies tatsächlich der Fall. Durch diese jährliche Maßnahme, verbunden mit einer Überholung, profitieren Sie lange von einer sicheren und effizienten Anlage.

Wie der Verbrennungsmotor eines Fahrzeugs müssen auch Holz-, Öl- oder Gasheizkessel regelmäßig gewartet werden. Mit der Wartung, die aus der Reinigung des Gerätes besteht, werden Rußrückstände entfernt, die auf Dauer die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen und Ihre Sicherheit gefährden können.

In Luxemburg wird jedoch zwischen der Wartung und einer periodischen Inspektion der Anlage unterschieden. Dies ist eine im Jahr 2000 neu eingeführte Regelung.

Wartung und Überholung der Heizung: zwei Pflichten

Den Empfehlungen der meisten Heizkesselhersteller folgend, empfiehlt Luxemburg die jährliche Wartung Ihres Heizkessels.

Im Jahr 2000 wurde jedoch durch eine großherzogliche Verordnung eine weitere Verpflichtung eingeführt. Jeder Heizkessel muss zusätzlich zur jährlichen Wartung auch inspiziert werden. Die Häufigkeit dieser Inspektion variiert je nach verwendetem Kraftstofftyp:

  • alle 2 Jahre für Holz- und Ölheizkessel;
  • alle 4 Jahre für Gasanlagen.

Qualifizierte Heizungsfachleute mit entsprechender Ausbildung dürfen diese Inspektion durchführen und Ihnen ein 2 bzw. 4 Jahre gültiges Zertifikat ausstellen.

Für kleine Wartungsmaßnahmen ist der Mieter zuständig

Aber wer muss diese Maßnahmen durchführen lassen? Der Eigentümer oder der Mieter? Nach dem Luxemburger Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Mieter für Mietreparaturen oder kleinere Wartungsarbeiten zuständig.

Natürlich gibt es verschiedene Fälle. Wenn Sie zum Beispiel in einem Gebäude oder einem Bereich wohnen, der von einem Sammelheizkessel bedient wird, wird die Wartung oder Inspektion logischerweise vom Eigentümer durchgeführt. Dieser kann dann die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Die Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zieht in jedem Fall erhebliche Konsequenzen nach sich. Abgesehen von den möglicherweise verhängten Bußgeldern deckt Ihre Versicherung einen möglichen Schaden im Zusammenhang mit dem Heizkessel möglicherweise nicht ab. Denn wenn Ihre Heizungsanlage nicht gewartet wird, gehen Sie erhebliche Risiken in Bezug auf die Sicherheit und Leistung ein:

  • Kohlenmonoxidvergiftung;
  • Brandgefahr ;
  • erhöhtes Ausfallrisiko;
  • Reduzierung der Lebensdauer der Anlage;
  •  höherer Energieverbrauch .

Was tun, wenn meine Heizung nicht mehr den Anforderungen entspricht?

Beachten Sie, dass es durchaus möglich ist, dass der Heizungsfachmann am Ende seiner Inspektion entscheidet, dass Ihre Installation nicht konform ist. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, führt der Techniker eine Reihe von Messungen durch, insbesondere im Hinblick auf die Freisetzungen von Schadstoffen.

In einem ersten Schritt werden Empfehlungen ausgesprochen, damit Sie die Situation verbessern können. Wenn die Situation bei der nächsten Inspektion jedoch immer noch nicht behoben ist, wird Ihr Heizkessel als nicht konform betrachtet.

Wenn eine einfache Wartung ausreicht, um das Problem zu beheben, haben Sie einen Monat Zeit, um Ihre Anlage wiederherzustellen. Nach Ablauf dieser Frist findet eine erneute Prüfung statt. Fällt sie erneut negativ aus, muss Ihre Heizung außer Betrieb genommen werden.

Auch hier sind die Kosten für die Wartungsarbeiten vom Mieter zu tragen. Wenn es sich um eine größere Arbeit handelt, liegen sie in der Verantwortung des Eigentümers.

Sie können einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Unternehmen abschließen, das die Heizungsinspektion durchführt. So vermeiden Sie Probleme!

Schon gewusst?

Seit dem Jahr 2000 muss Ihr Heizung nicht nur jährlich gewartet werden, sondern auch über ein Servicezertifikat verfügen, das alle 2 Jahre (Holz, Heizöl) bzw. 4 Jahre (Gas) erneuert werden muss. Das ist ein Plus für Sie, damit Sie eine sichere und effiziente Anlage haben.

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