Wissenswertes über die Steuergutschrift für Energie

Um die Verschiebung der Indexierung auszugleichen, hat die Regierung eine Energie-Steuergutschrift eingeführt, die ab August in Kraft tritt. Wir erklären Ihnen, wie sie funktioniert.

Der Konflikt in der Ukraine trug zur Beschleunigung der Inflation bei, die sich bereits seit einigen Monaten bemerkbar machte, insbesondere bei den Strom- und Erdgaspreisen. Infolgedessen wurde im April eine erste Indexierung vorgenommen. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass eine automatische Lohnerhöhung stattfindet, wenn der Verbraucherpreisindex um einen bestimmten Prozentsatz steigt.

Das Problem: Die Inflationsrate wird Prognosen zufolge in den nächsten Monaten weiter steigen (um durchschnittlich 5,1 % im Jahr 2022 und 1,4 % im Jahr 2023) und wenn die Regel angewandt würde, müssten im August eine zweite und 2023 eine dritte Indexierung folgen …

Diese Situation belastet jedoch die Unternehmen stark, da sie für den Anstieg der Lohnsumme aufkommen müssen und diesen vielfach auf ihre Preise abwälzen. Dadurch wird die Inflation weiter angeheizt, wodurch ein Teufelskreis entsteht.

Wem steht die Energie-Steuergutschrift zu?

Um eine Verschärfung der Wirtschaftslage zu vermeiden, beschloss die Regierung daher im Einvernehmen mit den Sozialpartnern, die nächste Indexierung zu verschieben. Um den Bürgern, die den Anstieg ihrer Energierechnung mit voller Wucht zu spüren bekommen, jedoch Unterstützung zu bieten, führte sie eine Steuergutschrift für Energie ein.

Diese Regelung tritt im August 2022 in Kraft – d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem die Indexierung eigentlich hätte ausgelöst werden sollen – und gilt bis März 2023. Sie kommt sowohl Gebietsansässigen als auch Grenzgängern zugute, sofern sie nicht mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Sie wird ebenfalls vergeben an:

  • Rentner;
  • Bezieher von Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revenu d’inclusion sociale, REVIS);
  • Bezieher von Einkommen für schwerstbehinderte Menschen (Revenu pour personnes gravement handicapées, RPGH).

Wie hoch wird diese Steuergutschrift für Energie sein?

Die Höhe der Energie-Steuergutschrift hängt vom jeweiligen Einkommen ab.

  • Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 3.667 Euro erhalten eine Energie-Steuergutschrift in Höhe von 84 Euro netto.
  • Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 3.667 Euro und 5.667 Euro erhalten den Betrag ihrer Steuergutschrift durch folgende Berechnung: 84 – [(Ihr monatliches Bruttoeinkommen – 3.667) × (8/2.000)].
  • Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 667 Euro und 8.334 Euro: 76 – [(Ihr monatliches Bruttoeinkommen – 5.667) × (76/2.667)].
  • Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 8.334 haben kein Anrecht auf die Energie-Steuergutschrift.

Gut zu wissen

Es stellt sich die Frage, ob die Energie-Steuergutschrift die Verschiebung der Indexierung wirklich ausgleicht. Tatsächlich ist sie in der Regel vorteilhafter, als es die Indexierung gewesen wäre. Eine Person mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.313,37 Euro, d. h. 1.960,36 Euro netto, hätte beispielsweise bei einer zweiten Indexierung 2.359,6 Euro brutto, d. h. 1.994,02 Euro netto, verdient. Dies wäre ein Anstieg um 33,66 Euro, also weniger als die 84 Euro netto, die man dank der Steuergutschrift erhält. Erst ab 7.000 Euro brutto/Monat wird die Steuergutschrift weniger vorteilhaft als die Indexierung.

Wie komme ich zu meiner Energie-Steuergutschrift?

Um Ihre Energie-Steuergutschrift zu erhalten, müssen Sie nichts Spezielles unternehmen. Der Betrag, der Ihnen zusteht, wird nämlich ab August automatisch zu Ihrem Lohn hinzugefügt. Sie werden auf Ihrer Gehaltsabrechnung eine zusätzliche Zeile für diese Steuergutschrift finden.

Konkret bedeutet dies, dass Ihr Arbeitgeber den Betrag der Steuergutschrift auf Ihren Lohn anrechnet, bevor er ihn von der Regierung zurückerstattet bekommt. Sie wiederum erhalten nur eine Zahlung: Ihr Gehalt plus den Betrag der Energie-Steuergutschrift.

Zusammengefasst
  • Eine zweite Indexerhöhung – das heißt, eine automatische Lohnanpassung – war in Luxemburg für August vorgesehen. Die Regierung hat aber beschlossen, diese auf nächstes Jahr zu verschieben.
  • Um diese Entscheidung auszugleichen, wurde eine Steuergutschrift für Energie eingeführt. Diese wird von August 2022 bis März 2023 in Kraft sein.
  • Der Betrag dieser Steuergutschrift, die von Ihrem Arbeitgeber in Form eines Lohnaufschlags ausbezahlt werden, hängt von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen ab. Sie steht sowohl Gebietsansässigen als auch Grenzgängern zu.
  • Sie müssen nichts unternehmen, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Die Gutschrift wird Ihnen automatisch ausbezahlt, wenn Sie dazu berechtigt sind.

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