Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Regierung im Jahr 2022 eine Energieprämie eingeführt. Wir erklären Ihnen alles, was Sie über diese staatliche Beihilfe Luxemburgs wissen müssen.
Sie haben es in den letzten Wochen sicherlich festgestellt: Die Preise für alle Energieträger sind erheblich gestiegen. Schuld daran ist die schwierige konjunkturelle Lage, ausgelöst insbesondere durch den Konflikt in der Ukraine und ein großes Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage.
Um die besonders stark betroffenen Haushalte zu unterstützen, hat die Regierung beschlossen, 2022 eine spezielle Energieprämie einzuführen.
Eine Prämie zwischen 200 und 400 Euro
Diese Energieprämie ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für alle Haushalte, deren Einkommen die Obergrenze für die Teuerungszulage (allocation de vie chère, AVC), erhöht um 25 %, nicht übersteigt.
Diese Obergrenzen hängen natürlich von Ihrem Bruttoeinkommen, aber auch von der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ab. In dieser , um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf die Energieprämie haben.
Die Höhe der Energieprämie variiert je nach Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Sie liegt jedoch zwischen 200 und 400 Euro.
Wie bekommt man die Energieprämie?
Sie können Ihren Antrag für die Energieprämie einreichen, indem Sie, vor dem 30. September 2022, dasselbe Formular wie für die Beantragung der Teuerungszulage ausfüllen. Dieses ist auf der Website guichet.lu verfügbar und kann auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung angefordert werden.
Abgesehen von den Einkommensgrenzen müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, damit das Formular akzeptiert wird:
- der Antragsteller muss dem Formular einen Bankidentitätsnachweis (RIB) seines persönlichen Kontos beilegen;
- das Dokument muss vollständig ausgefüllt werden, das heißt, alle Fragen müssen beantwortet sein;
- der Antrag muss von allen erwachsenen Antragstellern oder ihren gesetzlichen Vertretern unterschrieben sein.
Gut zu wissen
Wenn Sie bereits einen Antrag auf Erhalt der Teuerungszulage eingereicht haben, müssen Sie keinen zweiten Antrag stellen. Der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) wird alle Anträge, für die bereits eine Zahlung erfolgt ist oder die wegen Überschreitung der Obergrenzen abgelehnt wurden, erneut prüfen. Im Falle eines positiven Bescheids wird die Prämie am 29. April 2022 ausbezahlt.
Eine Steuergutschrift zur Ergänzung der Energieprämie
Im Rahmen der Vereinbarung von Ende März zwischen der Regierung, den Unternehmensvertretern und den Sozialpartnern wurde zudem eine weitere Unterstützungsmaßnahme beschlossen.
Zusätzlich zur Energieprämie wird jedem berechtigten Bürger eine Energie-Steuergutschrift gewährt, um die Verschiebung der nächsten Indexerhöhung, die ursprünglich für den kommenden August vorgesehen war, auszugleichen. Die Höhe dieser Steuergutschrift hängt vom Einkommen ab:
- 84 Euro/Monat für Löhne und Renten zwischen 936 Euro und 44.000 Euro pro Jahr;
- 76 Euro/Monat für Löhne und Renten zwischen 44.001 Euro und 68.000 Euro pro Jahr;
- eine gestaffelte Verringerung bis auf 0 Euro für Löhne und Renten über 100.000 Euro pro Jahr.