Im Rahmen der Tripartite-Verhandlungen am 28. September 2022 wurde beschlossen, die Mehrwertsteuer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 von 8% auf 7% zu senken. Diese Maßnahme ist eine von zahlreichen Maßnahmen, die die Regierung ergriffen hat, um die Bürger vor Preissteigerungen aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten zu schützen.
Staatliche Hilfen und Umsetzung
Im Laufe des Jahres 2022 setzte Enovos die von der Regierung bewschlossenen Maßnahmen im Energiebereich schnell um. Alle Anpassungen wurden innerhalb der vorgegebenen Fristen vorgenommen.
Dennoch hat sich bei Abschlagszahlungen einiger Kunden der Endbetrag von Dezember 2022 bis Januar 2023 nicht geändert, obwohl seit dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der Mehrwertsteuer von 8% auf 7% gilt.
Anzahlungen und Abrechnungen
Bei der Erstellung der Zahlungspläne im Jahr 2022 betrug der geltende Mehrwertsteuersatz 8%. Die Zahlungspläne basieren unter anderem auf dem historischen Verbrauch der Verbrauchsstelle, eventuellen Schwankungen des Energiepreises oder auch den zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen. Der Betrag für die im kommenden Jahr zu leistenden Zahlungen wird geschätzt. Dieser Betrag wird in unserem Abrechnungssystem festgelegt.
Der zu zahlende Betrag einiger Zahlungspläne, die im Jahr 2022 erstellt wurden, berücksichtigt diese Mehrwertsteuersenkung noch nicht, obwohl die Mehrwertsteuer von 7% auf der Abrechnung ausgewiesen ist. So wird bei der Jahresendabrechnung der Betrag (Nachzahlung oder Rückerstattung) mit der zum Zeitpunkt des Verbrauchs gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Das bedeutet, dass der Verbrauch bis Ende 2022 mit einer Mehrwertsteuer von 8% und ab Januar 2023 mit einer Mehrwertsteuer von 7% berechnet wird.
Wir sind derzeit dabei, die Anpassungen der Abschlagsbeträge betroffener Kunden in unser Rechnungssystem zu integrieren. Betroffen sind Kunden, deren Zahlungsplan im letzten Jahr berechnet wurde. Alle Zahlungspläne, die im Jahr 2023 berechnet wurden, sind nicht betroffen.
Wichtig:Die Höhe der Anzahlung hat keinen Einfluss auf den Endbetrag der Jahresendabrechnung, sondern nur auf die Höhe der potenziellen Nachzahlung oder Rückerstattung.
Mehr über die Berechnung von Abschlagszahlungen und Abrechnungen: Seine Energierechnung verstehen
Andere Abrechnungsarten
Während die Abschlagsrechnung einen echten Vorteil darstellt, da sie über das Jahr geglättet wird, können Sie sich auch für eine andere Art der Rechnungsstellung entscheiden, um Ihre Stromrechnung zu bezahlen. Dank der Aktivierung von Smart Meters kann Ihr Anbieter Ihren Verbrauch monatlich ablesen. Enovos bietet seinen Stromkunden die Möglichkeit, sich für eine “Pay as you go”-Lösung zu entscheiden, d. h. eine monatliche Abrechnung auf der Grundlage des aktuellen Verbrauchs, der Tarife und eventueller anderer Kosten, die im vergangenen Monat angefallen sind.
Um diese Abrechnungsmethode für Ihren Stromverbrauch zu wählen, müssen Sie lediglich das Kundenportal my.enovos.lu aufrufen und aktivieren. Voraussetzung für die Nutzung dieser Abrechnungsmethode ist eine SEPA-Lastschrift.