Staatliche Hilfen im Rahmen des Resilienzpak 2026: Das ändert sich für Ihre Energierechnung

Ab dem 1. August 2026 profitieren die meisten Haushalte in Luxemburg von neuen staatlichen Hilfen, die die Kosten für Erdgas und Strom senken.
Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Resilienzpak 2026 eingeführt. Sie sollen die Kaufkraft der Haushalte stärken und gleichzeitig die Auswirkungen der Schwankungen auf den Energiemärkten begrenzen.
Die gute Nachricht: Sie müssen nichts unternehmen. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, werden die neuen Beihilfen automatisch auf Ihrer Energierechnung berücksichtigt.

Unterstützung für Erdgas

Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden erhalten einen Zuschuss von 0,15 € (inkl. MwSt.) pro verbrauchtem Nm³ Erdgas.

Die Maßnahme gilt vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 für Kundinnen und Kunden mit einem Gaszähler, dessen maximaler Durchfluss unter 65 m³/h liegt.

Zur Orientierung entspricht dies einer Ersparnis von etwa:

  • 60 € über fünf Monate für eine Wohnung mit einem Jahresverbrauch von 1.000 m³
  • 150 € über fünf Monate für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2.500 m³

Die tatsächliche Ersparnis hängt selbstverständlich von Ihrem Verbrauch ab.

Zusätzliche Unterstützung für Strom

Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh erhalten außerdem eine neue Beihilfe von 0,04 € (inkl. MwSt.) pro verbrauchter kWh.

Diese Unterstützung kommt zu den bereits bestehenden staatlichen Maßnahmen hinzu, insbesondere:

  • dem staatlichen Beitrag zu den Netzkosten,
  • der Übernahme des Ausgleichsmechanismus.

Für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2026 beläuft sich die gesamte staatliche Unterstützung somit auf rund 11,3 Ct. (inkl. MwSt.) pro kWh.

Je nach Verbrauch entspricht dies beispielsweise einer Ersparnis von:

  • 70 € über fünf Monate für eine Wohnung mit einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh
  • 180 € für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.900 kWh Jahresverbrauch
  • 465 € für einen Haushalt mit Elektroauto und Wärmepumpe bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh

Bitte beachten Sie, dass diese Subvention nur für Kunden der Kategorie A gilt (Jahresverbrauch von höchstens 25.000 kWh/Jahr). Bei einem Wechsel in die Kategorie B im Laufe des Jahres kann die Subvention nicht mehr gewährt werden.

Wie erscheinen die Beihilfen auf Ihrer Rechnung?

Die neuen Beihilfen werden automatisch berücksichtigt und auf Ihrer Enovos-Rechnung als separate Gutschrift (negativer Betrag) ausgewiesen, die vom Gesamtbetrag abgezogen wird.

Für Gas erscheint diese Beihilfe im Abschnitt „Remise – Prise en charge réseau“.

Tableau des remises réseau: période Août–Déc 2026, 1 723,280 Nm3 à 0,13890 EUR/Nm3, TVA 8%, Montant HTVA -239,36 €; note gouvernementale.

Für Strom erscheint diese Beihilfe im Abschnitt „Taxes réglementées – Mécanisme de compensation – A“.

Wann die Beihilfe erscheint, hängt von Ihrer Abrechnungsart ab:

  • Wenn Ihre Rechnung auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert (PAYG), werden die Beihilfen bereits auf Ihrer Rechnung vom September 2026 berücksichtigt, die Ihrem Verbrauch im August 2026 entspricht.
  • Wenn Sie durch Abschlagszahlungen abgerechnet werden, werden die Beihilfen auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauchs während des betreffenden Zeitraums berechnet und in Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigt.

Kurz zusammengefasst

✔ Sie müssen nichts unternehmen.

✔ Die neuen staatlichen Beihilfen werden automatisch angewendet, sofern Sie anspruchsberechtigt sind (Kunde der Kategorie A auf Grundlage des Jahresverbrauchs). Bei einem Wechsel in die Kategorie B im Laufe des Jahres kann die Subvention nicht mehr gewährt werden.

✔ Sie gelten für den Verbrauch zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026.

✔ Sie werden auf Ihrer Energierechnung als separate Gutschrift (negativer Betrag) ausgewiesen.

Weitere Informationen

Alle offiziellen Informationen finden Sie unter:

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